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   BFH, 12.07.2011 - VII R 13/10   

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https://dejure.org/2011,11105
BFH, 12.07.2011 - VII R 13/10 (https://dejure.org/2011,11105)
BFH, Entscheidung vom 12.07.2011 - VII R 13/10 (https://dejure.org/2011,11105)
BFH, Entscheidung vom 12. Juli 2011 - VII R 13/10 (https://dejure.org/2011,11105)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Vollständige oder teilweise Abgabenbefreiung für eingeführte Veredelungserzeugnisse, deren Vormaterialien nicht in die passive Veredelung übergeführt worden sind

  • openjur.de

    Vollständige oder teilweise Abgabenbefreiung für eingeführte Veredelungserzeugnisse, deren Vormaterialien nicht in die passive Veredelung übergeführt worden sind

  • Bundesfinanzhof

    ZK Art 66, ZK Art 150 Abs 2, ZK Art 220 Abs 2, ZKDV Art 251 Nr 1c, ZKDV Art 508, EWGV 2454/93 Art 251 Nr 1c, EWGV 2454/93 Art 508, EWGV 2913/92 Art 66, EWGV 2913/92 Art 150 Abs 2, ... EWGV 2913/92 Art 220 Abs 2
    Vollständige oder teilweise Abgabenbefreiung für eingeführte Veredelungserzeugnisse, deren Vormaterialien nicht in die passive Veredelung übergeführt worden sind

  • Bundesfinanzhof

    Vollständige oder teilweise Abgabenbefreiung für eingeführte Veredelungserzeugnisse, deren Vormaterialien nicht in die passive Veredelung übergeführt worden sind

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 66 ZK, Art 150 Abs 2 ZK, Art 220 Abs 2 ZK, Art 251 Nr 1c ZKDV, Art 508 ZKDV
    Vollständige oder teilweise Abgabenbefreiung für eingeführte Veredelungserzeugnisse, deren Vormaterialien nicht in die passive Veredelung übergeführt worden sind

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Abgabenbefreiung für eingeführte Veredelungserzeugnisse, deren Vormaterialien nicht in die passive Veredelung übergeführt wurden

  • Betriebs-Berater

    Abgabenbefreiung für eingeführtes Veredelungserzeugnis

  • rewis.io

    Vollständige oder teilweise Abgabenbefreiung für eingeführte Veredelungserzeugnisse, deren Vormaterialien nicht in die passive Veredelung übergeführt worden sind

  • ra.de
  • rewis.io

    Vollständige oder teilweise Abgabenbefreiung für eingeführte Veredelungserzeugnisse, deren Vormaterialien nicht in die passive Veredelung übergeführt worden sind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer möglichen Gewährung einer Einfuhrabgabenbefreiung für Veredelungserzeugnisse bei mangelhaftem Verfahren der passiven Veredelung; Ungültigerklärung der für die Vormaterialien abgegebenen Ausfuhranmeldung wegen irrtümlichem Unterbleibens der ...

  • datenbank.nwb.de

    Vollständige oder teilweise Abgabenbefreiung für eingeführte Veredelungserzeugnisse, deren Vormaterialien nicht in die passive Veredelung übergeführt worden sind

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vollständige oder teilweise Abgabenbefreiung für eingeführte Veredelungserzeugnisse, deren Vormaterialien nicht in die passive Veredelung überführt worden sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einfuhrabgabenbefreiung bei Veredelungserzeugnissen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer möglichen Gewährung einer Einfuhrabgabenbefreiung für Veredelungserzeugnisse bei mangelhaftem Verfahren der passiven Veredelung; Ungültigerklärung der für die Vormaterialien abgegebenen Ausfuhranmeldung wegen irrtümlichem Unterbleibens der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 234, 83
  • BB 2011, 2389
  • DB 2011, 2361
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 12.07.2011 - VII R 13/10
    Der Senat hält es für zweifelsfrei, dass Art. 150 Abs. 2 ZK nicht im Sinne der Auffassung der Revision ausgelegt werden kann und sieht deshalb keine Verpflichtung, die Sache dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 283/81 --CILFIT--, Slg. 1982, 3415, 3430).
  • EuGH, 24.10.1996 - C-72/95

    Kraaijeveld u.a.

    Auszug aus BFH, 12.07.2011 - VII R 13/10
    Vielmehr ist eine unionsrechtliche Bestimmung, falls ihre Sprachfassungen voneinander abweichen, anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung, zu der sie gehört, auszulegen (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 24. Oktober 1996 C-72/95, Slg. 1996, I-5403).
  • FG Düsseldorf, 11.08.2021 - 4 K 1370/20

    Rechtmäßigkeit eines Einfuhrabgabenbescheides über eingeführtes Erdnussöl

    Die vollständige oder teilweise Befreiung von den Einfuhrabgaben für Veredelungserzeugnisse nach Art. 145 ZK setzt voraus, dass die Waren der vorübergehenden Ausfuhr in das Verfahren der passiven Veredelung übergeführt worden sind (BFH, Urteil vom 12. Juli 2011 VII R 13/10, BFHE 234, 83).

    Die nach Art. 150 Abs. 2 ZK mögliche vollständige oder teilweise Befreiung von den Einfuhrabgaben für Veredelungserzeugnisse, obwohl eine der Bedingungen oder Verpflichtungen in Verbindung mit dem Verfahren der passiven Veredelung nicht erfüllt ist, setzt voraus, dass die Waren der vorübergehenden Ausfuhr in das Verfahren der passiven Veredelung übergeführt worden sind (BFH, Urteil vom 12. Juli 2011 VII R 13/10, BFHE 234, 83).

    Ist die erforderliche Überführung der Waren der vorübergehenden Ausfuhr in das Verfahren der passiven Veredelung irrtümlich unterblieben, konnte nach Art. 251 Nr. 1c Anstrich 2 und Art. 508 ZKDVO die für die Waren der vorübergehenden Ausfuhr abgegebene Zollanmeldung nachträglich für ungültig erklärt und durch eine Anmeldung zur passiven Veredelung zu ersetzen werden (BFH, Urteil vom 12. Juli 2011 VII R 13/10, BFHE 234, 83).

    Die vollständige oder teilweise Befreiung von den Einfuhrabgaben für Veredelungserzeugnisse nach Art. 259 Abs. 1 UZK setzt voraus, dass die Waren der vorübergehenden Ausfuhr in das Verfahren der passiven Veredelung übergeführt worden sind (BFH, Urteil vom 12. Juli 2011 VII R 13/10, BFHE 234, 83).

  • BFH, 20.07.2012 - VII R 12/10

    Einbeziehung anderer Verwaltungsakte in laufendes Klageverfahren;

    b) Der erkennende Senat hält an seiner mit Urteil vom 12. Juli 2011 VII R 13/10 (BFHE 234, 83, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2011, 297) vertretenen Rechtsauffassung fest, dass Art. 150 Abs. 2 Halbsatz 2 ZK nicht die vollständige oder teilweise Befreiung von den Einfuhrabgaben für aus Drittländern wieder eingeführte Veredelungserzeugnisse erlaubt, deren Vormaterialien nicht in das Zollverfahren der passiven Veredelung übergeführt worden sind.

    c) Die vom Senat mit Urteil in BFHE 234, 83, ZfZ 2011, 297 für Fälle der vorliegenden Art in Betracht gezogene Möglichkeit einer Ungültigerklärung der Ausfuhranmeldung und ihrer Ersetzung durch eine Anmeldung zur passiven Veredelung gemäß Art. 66 ZK i.V.m. einer entsprechenden Anwendung der Art. 251 Nr. 1c Anstrich 2 und Art. 508 der Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZKDVO) kann im Streitfall der Klage nicht zum Erfolg verhelfen, weil die Voraussetzungen des Art. 508 ZKDVO nicht erfüllt sind.

    Soweit die Revision --anders als der erkennende Senat mit Urteil in BFHE 234, 83, ZfZ 2011, 297-- meint, diese äußerste Jahresfrist gelte nicht im Fall des Art. 508 Abs. 2 ZKDVO, bedarf dies keiner Erörterung, weil der Streitfall den in Art. 508 Abs. 2 ZKDVO genannten Umständen nicht entspricht und dessen --auch nur analoge-- Anwendung vorliegend nicht in Betracht kommt.

  • FG Thüringen, 22.10.2019 - 2 K 265/19

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Zum Rückwirkungszeitraum einer

    Die Verwaltungsansicht stützt sich ferner auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12.07.2011 (VII R 13/10, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs 234, 83), das in einem obiter dictum die Aussage enthält, dass rückwirkende Anschlussbewilligungen generell auf ein Jahr zeitlich begrenzt seien.
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